Zum 1. April 2017 ist das neue Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in Kraft getreten, das erstmalig im November 2015 als Referentenentwurf vorlag. Es bringt einige Änderungen mit sich, die vor allem die klassischen Zeitarbeitsbranchen, also Industrie und Pflege, aber auch die MICE-Branche betreffen. Anpassungen in der Höchstüberlassungsdauer sowie Fingierung von Arbeitsverhältnissen bei unrechtmäßiger oder nicht gesetzeskonformer Überlassung sind hier zwei der zentralen Themen.
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